AK-Flüchtlinge Jettingen
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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Als ehrenamtlicher Helfer gibt es am Anfang viele Fragen zur Mitarbeit in unserem Arbeitskreis. Wir haben daher daher auf unserer Homepage eine Seite eingerichtet, wo wir die öfters gestellten Fragen und Antworten dazu erfasst haben. Die Fragen sind entsprechenden Themenbereichen zugeordnet.

Haben Sie weitere Fragen, dann wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular oder Email an uns.

Flüchtlinge

  • FAQ: >> Fragen und Antworten 
UNO-Flüchtlingshilfe beantwortet Fragen zu unterschiedlichen Flüchtlingsthemen
  • FAQ: Darf ein Flüchtling mit dem Führerschein seines Heimatlandes in Deutschland Auto fahren?
​„Will ein Flüchtling in Deutschland Auto fahren, muss er eine Übersetzung seines Führerscheins anfertigen lassen, sofern dieser weder auf Deutsch noch auf Englisch ausgestellt wurde. Diesen Service bieten auch die ADAC Geschäftsstellen an.
Für Flüchtlinge, die in Deutschland bleiben wollen, gilt: Nach sechs Monaten wird die im Heimatland ausgestellte Fahrerlaubnis ungültig und muss umgeschrieben werden. Wenn mit Ländern, aus denen die meisten Asylbewerber stammen- etwa Syrien, Pakistan, Eritrea oder Afghanistan – keine Anerkennungsabkommen bestehen, ist vor der Umschreibung die theoretische und praktische Führerscheinprüfung erforderlich.“
(Aus der ADAC Zeitschrift 1/2016 S.48:)

Allgemeines

  • FAQ: Sachspenden ?
​
Da wir keine Verwaltung und Lagerfläche für Sachspenden haben und auch einrichten wollen, werden wir in Zukunft nur gezielt nach ganz bestimmten Dingen um Ihre Mithilfe bitten!
Unsere Paten ermitteln den notwendigen Bedarf und leiten ihn an das Organisationsteam weiter.

Wir werden auch in Zukunft neue Flüchtlinge in Jettingen zur Betreuung bekommen und bitten deshalb alle Spender, die noch nicht abgeholten Sachspenden bei sich zu Hause weiterhin zu lagern.
  • FAQ: Versicherungen für ehrenamtlich tätige Helfer? Wie bin ich in der Flüchtlingshilfe versichert?
In allen Fällen besteht der Versicherungsschutz nur, wenn der zugrundeliegende Sachverhalt in Ausführung einer „dienstlichen Verrichtung“ in Kenntnis und mit Beauftragung durch hauptamtliche Mitarbeiter des Landratsamtes in den Asylunterkünften erfolgt ist.

Private Aktivitäten während der Arbeitszeit sind folglich nicht versichert. Ehrenamtliche Tätigkeiten für andere Einrichtungen wie Kirchen, Vereine oder sonstige Vereinigungen sind ebenfalls nicht versichert.

Versicherungen des Landkreises Böblingen gelten für ehrenamtlich Tätige, wenn Sie mit Wissen und Wollen des Landkreises Böblingen, im Asylwesen für diesen tätig sind.
Hauptamtliche Mitarbeiter und in deren Auftrag ehrenamtlich tätige Helfer sind in gleicher Weise und im gleichen Umfang versichert.
​
Ehrenamtlich Tätige, die Flüchtlinge oder Asylbewerber betreuen, die außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises wohnhaft sind (Privatwohnungen, Anschluss-unterbringung), sind nicht über den Landkreis versichert. Ausgenommen hiervon sind besonders begründete Einzelfälle mit konkretem Betreuungsauftrag durch die haupt-amtlichen Mitarbeiter des Landkreises.
>> Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige im Fachbereich Flüchtlingsunterbringung des Landkreises Böblingen, Stand 20.03.2015

>> Flyer Versicherungsschutz für bürgerschaftliches und ehrenamtliches 
Engagement.

Organisation AK-Flüchtlinge

  • FAQ: Müssen Absprachen immer über die Hauptamtlichen laufen?
Im Prinzip ja. In der Praxis wird eine Grundsatzklärung mit den Hauptamtlichen genügen.
  • FAQ: Wen betreue ich als Frau? Auch Männer?
  • ​FAQ: Wen betreue ich als Mann? Auch Frauen?
wird von Fall zu Fall mit den Hauptamtlichen vorab geklärt

Patenschaften

  • FAQ: Muss ein Pate alles selbst machen?
Nein! Er kann bei Bedarf über den entsprechenden Gruppenkoordinator auf die Hilfeleistungen der einzelnen Arbeitsgruppen zugreifen
  • FAQ: Kann ich auch mit zwei Paten gemeinsam Flüchtlinge betreuen?
Ja, nach Abstimmung mit dem Gruppenkoordinator und den Hauptamtlichen

Sprachvermittlung

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Lernbegleitung

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Begleitservice

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Freizeitgestaltung

  • FAQ: Wie können sich Vereine einbringen?
In Absprache mit den hauptamtlichen Betreuungskräften sind Angebote sehr willkommen. Ein persönliches Vertrauensverhältnis z.B. durch einen festen Ansprechpartner ist empfehlenswert
  • FAQ: Wie gehe ich vor, wenn ich ein privates Angebot (z.B. Kindernachmittag oder gemeinsames Kochen) veranstalten will?
Bitte vorher mit einer hauptamtlichen Betreuungskraft abklären.
  • FAQ: ​​Können sich auch Jugendliche z.B. an einem Spielnachmittag engagieren?
Je nach Alter, Veranstaltungsort und Angebot evtl. zusammen mit Erwachsenen.

Ausbildung und Beruf

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MiDo 29.01.2016
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